Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen:

Außer bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung werden sämtliche Aufträge, ohne Vorbehalt, zu unseren nachstehenden Geschäftsbedingungen abgeschlossen.

1. Auftrag: Der Käufer ist uns gegenüber ab der Auftragserteilung verpflichtet. Alle Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung und Zeichnung der Geschäftsleitung/Geschäftsführer rechtswirksam. Jede nicht rechtmäßige Auftragskündigung verpflichtet den Käufer zur Zahlung einer Entschädigung von mindestens 35% der Summe des Auftrages.

2. Verkauf: Die von unseren Vertretern verhandelten Aufträge, Verträge und Sondervereinbarungen werden nur nach Gegenzeichnung der Geschäftsleitung, Zusendung einer Auftragsbestätigung bzw. der bestellten Ware rechtskräftig.

3. Lieferung: Das vom Käufer angegebene Lieferdatum ist unverbindlich, da die Aufträge gemäß unserer allgemeinen Produktionsplanung eingeteilt werden. Die von uns bekanntgegebenen Liefertermine dienen nur zur groben Übersicht, sind aber nicht bindend. Lieferverzögerungen können weder zur Auftragskündigung, noch zur Zahlung von Schadenersatz irgendeiner Art führen. Wenn bei höherer Gewalt (Krieg, Quarantäne udgl…), Naturkatastrophen (Erdbeben, Überschwemmungen, Hagel udgl…), Ausfall oder Lieferverzögerung unserer Lieferanten (Streik, Unfällen, Stau, udgl…) oder irgendeine gezwungene Einschränkung unserer Aktivitäten erfolgt, sind wir berechtigt unsere laufenden Aufträge einzustellen oder zu stornieren, oder deren Abwicklung zu verzögern, ohne Schadenersatz gewährleisten zu müssen. Wenn die Ware im Werk versandbereit ist und der Liefertermin durch den Käufer zurückgestellt wurde, werden unsere Rechnungen mit Datum des Tages, der zur Verfügungsstellung der Ware ausgestellt. Die dadurch entstehenden Kosten für Lagerung, Überwachungsstellung und Warenhandhabung gehen zu Lasten des Käufers, wenn nicht schriftlich anders vereinbart. Dieser verpflichtet sich ebenfalls, uns zu informieren, wenn das Anfahren seiner Baustelle besondere Schwierigkeiten bereiten könnte, weil die Zufahrt zur Baustelle für einem Jumbo-LKW, sowie auch die Wendemöglichkeit nicht gegeben ist oder Einzellieferungen wegen Platzmangel notwendig sind. Diese Sonderheiten sind uns ehest möglich mitzuteilen, um etwaige spätere Streitfälle und zusätzliche nicht eingeplante Kosten zu vermeiden. Die Lieferung des Bausystems erfolgt Bordsteinkante Baustelle mit Großraum-LKWs. Die Abladung erfolgt bauseits und es werden mindestens 4 Personen dafür benötigt. Sollte die Abladezeit mehr als 2 Stunden betragen, ist die Spedition berechtigt Standzeiten zu berechnen. Nach Auftragserteilung, Hinterlegung der Bankgarantie, Bezahlung, und Freigabe der Verlegepläne, benötigen wir 1-10 Wochen je nach bestellter Ware und Saison bis zur Auslieferung.

4. Versand: Auf ausdrückliche Anfrage des Käufers, kann der Transport der Ware von uns, frei Bordsteinkante organisiert werden. Die Ware reist auf eigene Gefahr des Käufers, selbst, wenn unsere Preise frei Bordsteinkante Transporte einschließen. Der Käufer kann uns keinerlei Beanstandungen oder Transportschäden begründen um die Waren nicht zu zahlen, die ab Werk berechnet werden. Es bleibt dem Käufer die Sorgfalt überlassen, irgendwelche Vorbehalte bei dem anliefernden Spediteur zu machen, sei es bei fehlenden oder defekten Waren, oder bei verspäteter Anlieferung; die Speditionen können keinerlei Beanstandungen wegen mangelnder Verpackung erwägen. Der Empfang dieser Ware muss vom Speditionsführer überprüft und begutachtet werden. Eine etwaige Beanstandung von welcher Art auch immer sie sei, kann nur anerkannt werden, wenn sie innerhalb 3 Tagen nach Eingang der Waren gemacht wurde, und nur wenn unserem Lieferanten hierfür ausführliche Vorbehalte bei der Anlieferung gemeldet wurden.

5. Zahlung: Die Rechnungsbeträge sind immer fällig; Zahlungsstelle ist die Zentrale unserer Firma (am Seitenende angeführt). Wir verzichten keineswegs auf diese Zuständigkeit, auch wenn wir eine Bankgarantie auf den Käufer ziehen. Unsere Vertreter sind nicht befugt, ohne Absprache zwischen Käufer und Verkäufer, Zahlungen für von uns erstellte Rechnungen entgegen zu nehmen. Falls die finanzielle Lage des Käufers uns nicht bekannt ist oder im Falle einer Änderung seiner Lage, sei es bei Todesfall, Unfähigkeit, gerichtlichem Vergleichsverfahren, Protest eines nicht akzeptierten Wechsels oder Änderung, behalten wir uns vor, entweder eine Bankbürgschaft zu verlangen oder irgend eine andere Garantie, da wir ohne diese Sicherheit berechtigt sind, den Auftrag nicht zu akzeptieren, oder ihn als ungültig zu erklären, falls dieser schon unterzeichnet wurde. Bei nicht termingerechter Zahlung einer Rechnung, werden alle anderen noch offenen Rechnungen sofort ohne vorherige Mahnung fällig. Die Verzugszinsen beginnen rechtmäßig ab diesem Datum. In diesem Fall behalten wir uns zusätzlich das Recht vor, alle noch laufende Aufträge zurückzustellen oder zu stornieren, ohne Vorbehalt aller unserer Rechte und Vorgänge, insbesondere für die Zahlung von Verzugszinsen und Entschädigungsrecht. Zahlungsbedingungen: Vorauskasse mit Skonto, Bankgarantie/Treuhandauftrag 5 Tage nach Erhalt der Rechnung die per E-Mail gesendet wird. Bei abweichenden Angaben auf der Rechnung sind diese einzuhalten.

6. Weiterverkauf: Unsere Firma beliefert entweder die Unternehmer, die selbst unsere Waren weiterverarbeiten oder spezialisierte Vertretungen, die die Ware selbst an die Unternehmer weiterverkaufen. Deshalb muss uns jeder Eingriff eines neuen Zwischenhändlers mitgeteilt werden, damit wir eine Abweichung gegenüber dem allgemeinen Vertriebssystem unserer Produkte berücksichtigen können.

7. Rechnung: Unsere Preisangaben sind ohne Gewähr. Die Waren werden jeweils zu den Preisbedingungen, die am Tage des Angebotes gültig waren verrechnet, wenn das Angebot nicht älter als 4 Wochen ist. Sonst kann eine Preisanpassung an den Tagespreis der Rechnungslegung stattfinden. Es sind Brutto-Preise, ab Werk oder frei Bordsteinkante, oder ohne MWST (netto), unter der Voraussetzung der Angabe der UID-Nr. Der Verkäufer ist berechtigt, auch für bestätigte Aufträge, die sofortige Zahlung der Ware bei Lieferbestätigung zu verlangen, oder entsprechende Bürgschaften.

8. Gerichtsstand: Es ist österreichisches Recht vereinbart. Für jede Beanstandung oder Streitfall betreffend einer Lieferung oder entsprechender Rechnung ist der am Seitenende angeführte Gerichtsstand zuständig. Dieses Gericht ist von allen Verkäufern und Käufern als ausschließlicher Gerichtsstand anerkannt, selbst bei Garantieeintretung oder bei mehreren Klägern. Die Annahme von Zahlungen und Wechseln bringt weder eine Schuldumwandlung noch eine Abweichung gegenüber der gerichtlichen Zuständigkeitsklausel mit sich.

9. Pönale: Außer bei rechtzeitiger verlangter Zahlungsfrist, die von uns genehmigt wurde, trägt die Nichtzahlung unserer Ware am festgesetzten Fälligkeitstermin die sofortige Zahlungsforderung aller noch ausstehenden Beträgen, selbst bei anderer vorgesehener Zahlungsfrist (begutachteter Wechsel oder nicht) und als Entschädigungsgeld und Verzugszinsen, die Zahlung einer Pönale in Höhe von 15% der noch offenen Beträge, zusätzlich der gesetzlichen Verzinsung und der eventuellen gerichtlichen Unkosten mit sich.

10. Eigentumsvorteil: Die Waren, Gegenstand dieses Verkaufs oder Angebotes, gelten als verkauft unter Voraussetzung der vollständigen Zahlung, ansonsten besteht unser Anspruch auf Eigentumsvorbehalt.

11. Betonlieferung: Die berechneten Betonmengen können von den tatsächlichen benötigten Mengen abweichen. Daher erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand des Betonlieferanten. Sonderleistungen die nicht vorhersehbar, oder nicht besprochen wurden, sind im Angebot nicht enthalten und werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet. Ein Mehraufwand entsteht durch erschwerte Zufahrten, zusätzliche Schlauchlängen, Mehrarbeitszeit, umstellen der Pumpe, Lieferungen außerhalb der Normallieferzeiten, Winterzuschläge (20.11-10.03.), Entsorgungskosten, Säuberungskosten im Werk udgl.. Die Mehrkosten können vorweg angefragt werden oder auf der Website des jeweiligen Betonlieferanten nachgelesen werden. Die Instandhaltung ordentlicher, für die Fahrzeuge einwandfrei zu befahrenden Zufahrten, sowie die Reinhaltung aller Straßen, Wege, Gehsteige, Gebäudeteile, Ländereien und Gewässer von Verschmutzungen, die durch die Reifen der Fahrzeuge aus dem Baustellenbereich herausgeschleppt werden, oder bei den Betonierarbeiten entstanden sind, obliegt dem Auftraggeber und sind auf dessen Kosten zu reinigen. Kostenfreies Stornieren der Bestellung ist bis 24 Std. vor Betonier-Beginn möglich (Arbeitstag). Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Voraussetzung für einen ungehinderten Einsatz der Betonpumpe zu schaffen. Insbesondere hat er dafür Sorge zu tragen, dass befahrbare Anfahrtswege, für das Aufstellen der Pumpe, geeignete Standorte und ausreichend Hilfspersonal zum Auf- und Abbau der Förderanlage bereitgestellt werden. Der Auftraggeber hat die erforderlichen Genehmigungen, insbesondere für Straßen oder Gehsteigabsperrungen rechtzeitig zu beschaffen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen durch zu führen. Für Folgeschäden die durch den Ausfall oder durch ein Gebrechen der Betonpumpe entstehen, haften wir und der Betonlieferant nicht, sorgen jedoch für ein Ersatzgerät.

12. Baustahl und Gitterträger: Lieferzeit: ca. 1 – 2 Wochen ab Auftragsbestätigung, abhängig vom Lieferanten. Die Menge der Bewehrung ist eine Schätzung, um eine ungefähre Preisvorstellung zu erhalten. Genaue Eisenmengen sind daher durch eine statische Berechnung zu ermitteln. Diese sind vom Grundstück und der Kubatur des Gebäudes abhängig. Die vorgeschlagenen Eisenmengen werden nach Angaben und/oder auf Wunsch des Bauherrn / Auftraggebers oder der ausführenden Baufirma bestellt. Liegt uns eine statische Berechnung vor, so wurden die Mengen daraus sorgfältig ermittelt. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der angegebenen Mengen, deren statischen Eigenschaften und deren Verarbeitung! Preisberechnung ist ab einer Bestellmenge von einer Tonne! Sollte das Gewicht von einer Tonne unterschritten werden, kann es zu einer Aufschlagszahlung pro Einheit kommen. Gewichte werden vor dem Transport ermittelt und nach tatsächlichem Aufwand verrechnet. Zuschnitt und Biegekosten sind im Angebot enthalten.

13. Verarbeitung und technischer Support: Bei Unterzeichnung der Arbeitszeit, die ausschließlich für die Verarbeitung des Bausystems dargestellt wird, gilt diese als beauftragt und wird einer ausführenden Baufirma vermittelt! Kosten für Bauführung, Baustelleneinrichtung, zusätzlich benötigte Schalungsarbeiten, Fahrt bzw. Übernächtigungskosten udgl. sind nicht enthalten und werden gesondert verrechnet. Die Rechnungslegung erfolgt direkt durch die ausführende Firma. Das Angebot enthält Pauschalpreise für das Errichten (Arbeitszeit) des Bausystems. Kleinmaterial, wie Perimeterkleber, Pistolenschaum, Silikon, Spezialschrauben, Werkzeugpauschale und Leihgebühren für Richtstützen, sowie Spezialwerkzeug, wie Styroporschneider, sind in den Verarbeitungskosten nicht enthalten. Ein Stromanschluss ist bauseits kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Bauholz, Schaltafeln, sowie Pfosten für das Gerüst sind ebenfalls bauseits beizustellen oder werden nach Vereinbarung gegen Aufwand verrechnet. Die Fahrzeit wird gesondert mit einem Stundensatz von € 42,- netto und dem derzeit geltenden amtlichen Kilometergeld verrechnet. Der Bauherr hat auch die Möglichkeit nach Vereinbarung mit den Technikern bzw. mit der ausführenden Baufirma ein Quartier inkl. Verköstigung zu Verfügung zu stellen, um bei weiten Anfahrten die Kosten zu reduzieren. Bei Erbringung von Eigenleistung des Bauwerbers, wird nach einem Regiestundensatz von € 50,- netto / Techniker und Arbeiter abgerechnet.

14. Leihwerkzeug und -hilfsmittel: Für ausgeborgtes Leihwerkzeug oder Arbeitshilfsmittel, wie z.B.: Styroporschneider, Richtstützen, udgl., ist eine Kaution zu hinterlegen und eine Leihgebühr zu entrichten.

15. Vermittlungen: Der Verkäufer erklärt, die Erstellung von Energieausweisen, Plänen, Statik und Angebote an offiziell berechtigte Firmen oder Institute zu vermitteln, von denen eine professionelle, seriöse und qualitativ hochwertige Ausführung zu erwarten ist. Durch Beauftragung der Angebotsleger und der ausführenden Firma kommt das Vertragsverhältnis direkt zwischen Bauherrn und Angebotsleger zustande. Die Abwicklung, Zahlung, Gewährleistungs-, Schadenersatz- und Garantieansprüche sind somit mit der vermittelten Firma abzuklären, abzuwickeln und geltend zu machen. Eine Haftung aus den Vertragsverhältnissen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, sowie die Angebotslegung und Beurteilungsergebnisse der vermittelten Firma besteht seitens des Verkäufers nicht, auch wenn von uns eine Kostenübersicht oder ein Kostenspiegel auf Basis deren Angebote gemacht wurde. Für die gestellten Angebote, Ausführungen und Abmachungen zwischen dem Kunden und der von uns vermittelten Firmen, übernimmt die Fa. Abfalter keinerlei Haftung und ist somit schad- und klaglos zu halten.

16. Allgemeines: Angebote sind ab Angebotsdatum 4 Wochen gültig, außer es ist gesondert am Angebot angeführt. Preisschwankungen oder abweichende benötigte Stückzahlen werden angepasst; technische Fehler, Irrtümer, Änderungen und Druckfehler sind vorbehalten. Alle Verträge sind ausschließlich nur mit Zeichnung der Geschäftsleitung gültig.